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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Verantwortliche Stelle und Anwendungsbereich

1.1 Veranstalterin / Vertragspartnerin

Good2U gUG (haftungs­be­schränkt)
Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz
Telefon: +49 (0) 30 92155223
E‑Mail: info@good2u.de
Amtsge­richt Dresden, HRB 44439
USt-IdNr.: DE358776974

Vertre­tungs­be­rech­tigte Personen: Dominic Tizian Ganser, Tom Haefele

(nachfol­gend „Veran­stal­terin“)

1.2 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für den Erwerb von Tickets für das Good2U Festival sowie – sofern gebucht – für Zusatz­leis­tungen (z. B. Unterkunft/Übernachtung, Pfand/Kaution, Zusatz­op­tionen) und für den Aufent­halt auf dem Veran­stal­tungs­ge­lände. Sie gelten auch für die von der Veran­stal­terin festge­legten Zeiten für Anreise, Check-in und Abreise, soweit diese im Zusam­men­hang mit dem Festival stehen.

1.3 Begriffsdefinitionen

  • „Ticket“: Eintritts­be­rech­ti­gung zur Veran­stal­tung.
  • „Zusatz­leis­tungen“: ergän­zende Leistungen wie Unterkunft/Übernachtung, Extras, Pfand/Kaution.
  • „Ticket­shop“: Online-Bestellstrecke der Veran­stal­terin bzw. beauf­tragter techni­scher Dienst­leister.
  • „Veran­stal­tung“: Gesamt­heit der Programm­punkte (Musik und Rahmen­pro­gramm) sowie der unmit­telbar hiermit verbun­denen organi­sa­to­ri­schen Maßnahmen der Veran­stal­terin (z. B. Einlass/Check-in, Sicherheits- und Ordnungs­maß­nahmen, Infra­struktur).
  • „Veran­stal­tungs­ge­lände“: sämtliche Flächen, zu denen Zutritt nur mit Ticket/Wristband oder sonstiger Berech­ti­gung gewährt wird. Dazu gehören insbe­son­dere Bühnen­be­reiche, Wege, Aufent­halts­flä­chen, Sanitär­be­reiche, Service-/Check-in-Bereiche, Camping­flä­chen sowie Bereiche gebuchter Unter­künfte.
  • „Wrist­band“: Festi­val­bänd­chen als Zutritts­nach­weis nach Check-in/Entwertung des Tickets.
  • „Camping“: Zelten und Aufent­halt in den hierfür vorge­se­henen Flächen inner­halb des Veran­stal­tungs­ge­ländes. Camping­flä­chen sind nicht separat abgegrenzt; es gibt keine separaten Zutritts­kon­trollen zwischen Camping­flä­chen und anderen Festi­val­be­rei­chen. Zutritts­kon­trolle erfolgt ausschließ­lich am Check-in über Ticket/Wristband.

1.4 Geländeordnung / Hinweise und Anweisungen vor Ort

Ergän­zend zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Haus- und Sicher­heits­re­geln („Gelän­de­ord­nung“) der Veran­stal­terin. Diese werden in geeig­neter Weise bekannt gemacht, insbe­son­dere über Website, Newsletter sowie durch Aushänge/Ansagen und Hinweise vor Ort. Den Anwei­sungen des Perso­nals (z. B. Sicherheits-/Ordnungsdienst, Check-in, Produk­tion) ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicher­heit, dem Schutz anderer oder der Durch­set­zung der Gelän­de­ord­nung dienen.


 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand

Die Veran­stal­terin bietet Tickets für das Good2U Festival sowie – sofern im Ticket­shop auswählbar – Zusatz­leis­tungen an. Der konkrete Leistungs­um­fang ergibt sich aus der jewei­ligen Produkt­be­schrei­bung im Ticket­shop sowie der Bestell­be­stä­ti­gung.

2.2 Darstellung im Ticketshop

Die Darstel­lung von Leistungen im Ticket­shop stellt kein recht­lich bindendes Angebot dar, sondern eine Auffor­de­rung zur Abgabe einer Bestel­lung („invitatio ad offerendum“). Preise und Verfüg­bar­keiten gelten nur, solange entspre­chende Kontin­gente verfügbar sind.

2.3 Bestellung

Mit Abschluss des Bestell­vor­gangs geben Kund:innen ein verbind­li­ches Angebot zum Vertrags­schluss ab. Kund:innen sind verpflichtet, im Bestell­pro­zess korrekte Kontakt­daten (insbe­son­dere E‑Mail-Adresse) anzugeben.

2.4 Annahme und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Veran­stal­terin das Angebot der Kund:innen annimmt. Die Annahme erfolgt in Textform (z. B. per E‑Mail) insbe­son­dere durch

  • Versand einer ausdrück­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung, soweit diese nicht als bloße Eingangs­be­stä­ti­gung gekenn­zeichnet ist, und/oder
  • Bereitstellung/Versand des Tickets (z. B. QR-Ticket/PDF/Wallet-Link) bzw. bei Zusatz­leis­tungen durch entspre­chende Bestä­ti­gung der Buchung.

Eine bloße Eingangs­be­stä­ti­gung der Bestel­lung stellt noch keine Annahme dar, wenn sie als solche bezeichnet ist.

2.5 Ticketbereitstellung / Zustellung

Tickets werden grund­sätz­lich digital bereit­ge­stellt (z. B. QR-Code, PDF, Wallet-Link) oder – sofern angeboten – per Post versendet. Kund:innen sind verant­wort­lich, E‑Mails/Ticketbereitstellungen (inkl. Spam-Ordner) zu prüfen und bei Nicht­zu­gang recht­zeitig Kontakt aufzu­nehmen.

2.6 Ticketvertrieb über Dienstleister

Sofern techni­sche Abwick­lung, Zahlungs­ab­wick­lung oder Ticket­zu­stel­lung über Dienst­leister erfolgt, handeln diese als Erfül­lungs­ge­hilfen der Veran­stal­terin. Vertrags­part­nerin der Kund:innen bleibt die Veran­stal­terin.


 

3. Tickettransfer und Weitergabe

3.1 Grundsatz

Tickets sind grund­sätz­lich für die private Nutzung bestimmt. Eine Weiter­gabe ist im privaten Rahmen zulässig, sofern die folgenden Bedin­gungen einge­halten werden.

3.2 Offizieller Transfer / Umpersonalisierung

Sofern die Veran­stal­terin einen Transfer-/Umpersonalisierungsprozess im Ticket­shop bereit­stellt, ist eine Weiter­gabe ausschließ­lich über diesen Prozess zulässig. Ist kein solcher Prozess verfügbar, kann eine Weiter­gabe in Textform (z. B. per E‑Mail an info@good2u.de) angefragt werden.

3.3 Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs

Der gewerb­liche Weiter­ver­kauf ist unter­sagt. Als gewerb­lich gilt insbe­son­dere, wenn Tickets planmäßig und mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht, in größerer Anzahl oder wieder­holt veräu­ßert werden.

3.4 Preisdeckel

Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem im Ticket­shop bezahlten Origi­nal­preis weiter­ge­geben werden, zuzüg­lich nachweis­barer, tatsäch­lich angefal­lener Gebühren (z. B. System-/Vorverkaufsgebühr, Zahlungs­ab­wick­lungs­ge­bühr, Versand­kosten).

3.5 Unzulässige Vertriebskanäle / nicht autorisierte Plattformen

Das öffent­liche Anbieten oder Veräu­ßern über nicht autori­sierte Ticket­börsen, Aukti­ons­platt­formen oder Markt­plätze kann unter­sagt sein, wenn dadurch berech­tigte Inter­essen der Veran­stal­terin beein­träch­tigt werden (z. B. Betrugs­prä­ven­tion, Preis­wu­cher, Jugendschutz-/Einlasskontrolle, Sicherheits- und Kapazi­täts­kon­zept).

3.6 Folgen von Verstößen

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Ziffer 3 ist die Veran­stal­terin – unter Berück­sich­ti­gung des Einzel­falls – berech­tigt,

  1. einen Transfer/eine Umper­so­na­li­sie­rung zu verlangen bzw. eine nachträg­liche Legiti­ma­tion zu fordern,
  2. Tickets zu sperren oder den Zutritt zu verwei­gern, wenn der Verstoß erheb­lich ist (insbe­son­dere gewerb­li­cher Weiter­ver­kauf, Preis­über­schrei­tung, betrugs­nahe Konstel­la­tionen),
  3. weiter­ge­hende Ansprüche geltend zu machen (z. B. Schadens­er­satz).

3.7 Informationspflicht bei Weitergabe

Wer ein Ticket weiter­gibt, hat die empfan­gende Person auf wesent­liche Nutzungs­be­din­gungen hinzu­weisen (insbe­son­dere Einlass­re­geln, Wristband-Regeln, Mindest­alter, Hausord­nung).

3.8 Personalisierung und Daten

Soweit für Ticket­transfer oder Perso­na­li­sie­rung perso­nen­be­zo­gene Daten der neuen teilneh­menden Person erfor­der­lich sind, erfolgen Verar­bei­tung und Infor­ma­tion nach Maßgabe der Daten­schutz­er­klä­rung.

3.9 Transfer nach Check-in/Entwertung

Nach Ausgabe/Anlegen des Wrist­bands bzw. nach Entwer­tung des Tickets am Check-in ist ein Ticket­transfer bzw. eine Umper­so­na­li­sie­rung ausge­schlossen, da das Ticket ab diesem Zeitpunkt als einge­löst gilt.


 

4. Ticketlimit und missbräuchliche Bestellungen

4.1 Ticketlimit pro kaufender Person

Die Veran­stal­terin kann ein Ticket­limit pro kaufender Person festlegen. Das jeweils geltende Limit wird im Ticket­shop angezeigt und gilt unabhängig von der Anzahl der Bestell­vor­gänge.

4.2 Unzulässige Umgehung

Eine Umgehung des Ticket­li­mits ist unzulässig, insbe­son­dere durch:

  • Nutzung mehrerer Identitäten/E‑Mail-Adressen,
  • automa­ti­sierte Bestel­lungen (Bots/Skripte),
  • syste­ma­ti­sche Bestel­lungen über Dritte zur Kontin­gent­bün­de­lung („Stroh­käufe“),
  • sonstige missbräuch­liche Vorge­hens­weisen.

4.3 Rechtsfolgen bei Verstößen (gestuft)

Bei einem Verstoß gegen Ziff. 4.1 oder 4.2 ist die Veran­stal­terin berech­tigt,

  1. Bestel­lungen ganz oder teilweise zu stornieren; vorrangig werden Tickets storniert, die das Ticket­limit überschreiten,
  2. Tickets bis zur Klärung vorüber­ge­hend zu sperren,
  3. bei erheb­li­chen oder wieder­holten Verstößen Tickets dauer­haft zu sperren und den Zutritt zu verwei­gern.

Im Fall einer Stornie­rung werden Zahlungen für die stornierten Tickets über denselben Zahlungsweg erstattet; zwingende gesetz­liche Ansprüche bleiben unberührt.

4.4 Weitergehende Ansprüche

Weiter­ge­hende gesetz­liche Schadens­er­satz­an­sprüche bleiben unberührt.


 

5. Einlass, Wristband und Zutrittsregeln

5.1 Einlassvoraussetzungen

Der Zutritt setzt voraus, dass Besucher:innen

  • ein gültiges Ticket (digital/QR) vorweisen,
  • ein amtli­ches Ausweis­do­ku­ment zur Alters- und Identi­täts­prü­fung (sofern erfor­der­lich) vorlegen, und
  • die geltenden Sicherheits- und Hausre­geln einhalten.

5.2 Check-in, Unterkunft, Schlüssel und Kaution (sofern gebucht)

Sofern eine Unter­kunft Bestand­teil der Buchung ist, werden Wrist­band und ggf. Unter­kunfts­schlüssel am Check-in ausge­geben. Für Unter­künfte kann eine Kaution von 100 € erhoben werden, die – sofern angekün­digt – in bar zu hinter­legen ist und bei ordnungs­ge­mäßer Rückgabe gemäß Check-out-Regeln erstattet wird (unter Berück­sich­ti­gung berech­tigter Gegen­for­de­rungen, z. B. bei Schäden).

5.3 Wristband (Festivalbändchen)

  1. Das Ticket wird beim Check-in durch ein Wrist­band ersetzt.
  2. Nur ein ordnungs­gemäß verschlos­senes und unver­sehrtes Wrist­band berech­tigt während der Festi­val­zeiten zum Zutritt.
  3. Wrist­bands sind nicht übertragbar.
  4. Bei Verlust/Entfernung besteht kein Anspruch auf kosten­losen Ersatz; die Veran­stal­terin kann Ersatz gegen angemes­sene Gebühr oder nach erneuter Legiti­ma­tion ermög­li­chen (Missbrauchs­prä­ven­tion).

5.4 Manipulation und Missbrauch

Manipu­la­tionen (z. B. Öffnen/Überkleben/Weitergabe), das Vortäu­schen einer Berech­ti­gung oder sonstiger Missbrauch können zu Zutritts­ver­wei­ge­rung, Verweis vom Gelände und Sperrung des Tickets/Wristbands führen. Straf- und zivil­recht­liche Schritte bleiben vorbe­halten.

5.5 Hausrecht, Zutrittsverweigerung und Verweis

Die Veran­stal­terin übt das Hausrecht aus und kann den Einlass verwei­gern oder Personen vom Veran­stal­tungs­ge­lände verweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbe­son­dere vor bei:

  • Mitführen verbotener/gefährlicher Gegen­stände,
  • erheb­li­cher Beein­träch­ti­gung anderer (z. B. aggres­sive, übergrif­fige, bedro­hende oder beläs­ti­gende Handlungen),
  • Verstößen gegen Sicher­heits­an­wei­sungen oder Absper­rungen (z. B. durch Tape/Flatterband oder sonstige Kennzeich­nungen),
  • erkennbar starker Alkohol- oder Drogen­be­ein­flus­sung mit Gefähr­dungs­po­ten­tial,
  • dem Verwenden oder öffent­li­chen Zeigen menschen­ver­ach­tender, rassis­ti­scher, antise­mi­ti­scher, faschis­ti­scher oder verfas­sungs­feind­li­cher Symbole/Parolen sowie gezielter Belästigung/Diskriminierung,
  • unzuläs­siger kommer­zi­eller Nutzung (z. B. Promo­tion ohne Geneh­mi­gung) oder unzuläs­siger politi­scher Propaganda/Hetze,
  • fehlendem Alters-/Identitätsnachweis, sofern erfor­der­lich,
  • Verwei­ge­rung notwen­diger Sicher­heits­kon­trollen (siehe § 16).

Ergän­zend gelten die Regelungen der Gelän­de­ord­nung nach § 1.4 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Den Anwei­sungen des Perso­nals (z. B. Sicherheits-/Ordnungsdienst, Check-in, Produk­ti­ons­lei­tung) ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicher­heit, dem Schutz anderer oder der Durch­set­zung der Gelän­de­ord­nung dienen.

5.6 Mindestalter

Der Zutritt ist ausschließ­lich Personen gestattet, die am Tag des Veran­stal­tungs­be­ginns das 21. Lebens­jahr vollendet haben („21+“). Die Veran­stal­terin ist berech­tigt, zur Alters- und Identi­täts­prü­fung ein amtli­ches Ausweis­do­ku­ment zu verlangen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder ist die Person jünger als 21 Jahre, kann der Einlass verwei­gert werden; in diesem Fall gilt § 5.7 entspre­chend (zwingende gesetz­liche Ansprüche bleiben unberührt).

5.7 Erstattung bei Einlassverweigerung / Verweis

  1. Wird der Einlass aus Gründen verwei­gert oder erfolgt ein Verweis, die von der betrof­fenen Person zu vertreten sind, besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Erstat­tung. Die Veran­stal­terin hat das Vertre­ten­müssen nachzu­weisen.
  2. Zwingende gesetz­liche Ansprüche bleiben unberührt; bei Fällen, die die Veran­stal­terin zu vertreten hat, richtet sich die Rückab­wick­lung nach den gesetz­li­chen Regeln.

 

6. Preise, Gebühren, Pfand/Kaution und Zahlung

6.1 Preise und Steuern

Alle im Ticket­shop angege­benen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils geltende gesetz­liche Umsatz­steuer, soweit diese anfällt.

6.2 Service-/Systemgebühr

Sofern eine Service-/System-/Produktgebühr erhoben wird, wird diese im Ticket­shop und spätes­tens im Checkout trans­pa­rent ausge­wiesen.

6.3 Müllpfand und Kaution

  1. Müllpfand: Zusätz­lich kann ein rückerstatt­barer Pfand­be­trag (derzeit 10 €) erhoben werden, der beim Check-in in bar zu hinter­legen ist. Erstat­tung bei ordnungs­ge­mäßer Rückgabe gemäß vor Ort bekannt­ge­ge­benen Bedin­gungen (z. B. Rückgabe eines vollen Müllsacks).
  2. Unter­kunfts­kau­tion: Sofern eine Unter­kunft gebucht wurde, kann zusätz­lich eine rückerstatt­bare Kaution (derzeit 100 €) in bar verlangt werden. Erstat­tung bei ordnungs­ge­mäßer Rückgabe von Schlüssel/Unterkunft; berech­tigte Gegen­for­de­rungen (z. B. Schäden) können verrechnet werden.
  3. Zeiten/Orte für Rückgabe und Erstat­tung werden vor Ort bekannt­ge­geben (z. B. Aushang am Check-in/Check-out).

6.4 Zahlungsarten

Die Bezah­lung erfolgt mit den im Ticket­shop angebo­tenen Zahlungs­me­thoden.

6.5 Fälligkeit, Zahlungsfehler, Rückbelastung

  1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Kaufpreis sofort fällig.
  2. Bei fehlge­schla­gener Zahlung besteht kein Anspruch auf Ticket­be­reit­stel­lung.
  3. Bei Rückbelastung/Chargeback kann die Veran­stal­terin Tickets bis zur Klärung sperren oder stornieren.

6.6 Erstattungsweg

Erstat­tungen erfolgen grund­sätz­lich über den ursprüng­lich verwen­deten Zahlungsweg, soweit technisch möglich und recht­lich zulässig.


 

7. Rücktritt, Widerruf, Umbuchung/Transfer und Nichtanreise

7.1 Kein Widerrufsrecht bei Tickets

Ein Wider­rufs­recht für Verbraucher:innen besteht nicht bei Verträgen zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Freizeit­be­tä­ti­gungen, wenn der Vertrag für die Erbrin­gung einen spezi­fi­schen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt insbe­son­dere für Festival-Tickets sowie – soweit termin­ge­bunden – für gebuchte Zusatz­leis­tungen (z. B. Unterkunft/Übernachtung, festi­val­be­zo­gene Zusatz­op­tionen). Unberührt bleiben zwingende gesetz­liche Rechte, insbe­son­dere nach Maßgabe von § 12 (Absage/Verlegung/Abbruch) sowie sonstige gesetz­liche Ansprüche.

7.2 Keine ordentliche Stornierung / Kulanz

Ein Anspruch auf ordent­liche Stornierung/Rückgabe besteht grund­sätz­lich nicht. Die Veran­stal­terin kann freiwil­lige Kulanz­lö­sungen anbieten (z. B. Transfer/Umpersonalisierung); ein Anspruch hierauf besteht nicht.

7.3 Umbuchung/Transfergebühr

Bei einer Umbuchung bzw. einem Ticket­transfer kann eine Bearbei­tungs­ge­bühr von 10 € pro Transfer erhoben werden, sofern der Transfer über die vorge­se­henen Wege erfolgt.

7.4 Nichtanreise / vorzeitige Abreise (Unterkunft)

Sofern eine Unterkunft/Übernachtung gebucht wurde und diese nicht oder nur teilweise genutzt wird, besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Rückerstat­tung für nicht in Anspruch genom­mene Übernach­tungen. Die Veran­stal­terin rechnet ersparte Aufwen­dungen bzw. ander­wei­tige Verwen­dung an, wobei die ersparten Aufwen­dungen konkret bezif­fert und nachge­wiesen werden; Kund:innen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesent­lich gerin­gerer Schaden entstanden ist.

7.5 Abgrenzung zu Absage/Verlegung/Abbruch

Regelungen zu Programm­än­de­rungen, Absage, Verle­gung oder Abbruch sind in § 12 geregelt.


 

8. Unterkunft: Leistungszeitraum, Check-in und Check-out (nur wenn gebucht)

8.1 Geltungsbereich

Die folgenden Bestim­mungen gelten nur, wenn im Ticket­shop eine Unterkunft/Übernachtungsoption gebucht wurde.

8.2 Leistungszeitraum

Der Leistungs­zeit­raum ergibt sich aus Buchungs­be­stä­ti­gung und Produkt­be­schrei­bung. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Unter­kunft den Zeitraum Freitag bis Dienstag (vier Übernach­tungen).

8.3 Check-in

Sofern nicht anders angegeben, kann die Unter­kunft am Anrei­setag ab 12:00 Uhr bezogen werden.

8.4 Check-out

Sofern nicht anders angegeben, ist die Unter­kunft spätes­tens am Abrei­setag bis 10:00 Uhr zu verlassen.

8.5 Verspäteter Check-out / Nicht-Rückgabe

Bei verspä­tetem Check-out oder Nicht-Rückgabe von Schlüsseln/ausgegebenen Gegen­ständen kann die Veran­stal­terin eine angemes­sene Aufwands­pau­schale verlangen bzw. berech­tigte Gegen­for­de­rungen mit der Kaution verrechnen.


 

9. Unterkunft: Nutzungsbedingungen und Hausregeln (sofern gebucht)

9.1 Hausordnung und Anweisungen

  1. Es gelten Hausord­nung sowie ggf. ergän­zende Regeln (z. B. Parkord­nung, Brandschutz-/Sicherheitsregeln).
  2. Die Hausord­nung wird vorab online zugäng­lich gemacht und zusätz­lich vor Ort einsehbar gehalten.
  3. Den Anwei­sungen des Perso­nals ist Folge zu leisten, soweit diese Sicher­heit, Schutz anderer oder Durch­set­zung der Hausord­nung dienen.

9.2 Nutzung der Unterkunft

  1. Haustiere sind nicht gestattet.
  2. Unter­ver­mie­tung, Überbe­le­gung, erheb­liche Störung des Hausfrie­dens oder zweck­wid­rige Nutzung sind unter­sagt.
  3. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

9.3 Kündigung/Verweis bei schwerwiegenden Verstößen

Bei erheb­li­chen oder wieder­holten Verstößen kann die Veran­stal­terin die Unter­kunfts­nut­zung fristlos kündigen und/oder einen Verweis ausspre­chen.

9.4 Inventar, Sorgfaltspflichten und Schäden

  1. Unter­kunft und Inventar sind pfleg­lich zu behan­deln.
  2. Gäste haften für schuld­haft verur­sachte Schäden; normale Abnut­zung ist ausge­schlossen.
  3. Gäste haften auch für schuld­haft verur­sachte Schäden durch Personen, denen sie Zugang verschaffen.

9.5 Haftung für eingebrachte Sachen (Gepäck/Wertsachen)

  1. Gäste sind verpflichtet, persön­liche Gegen­stände – insbe­son­dere Wertsa­chen – angemessen zu sichern und möglichst nicht unbeauf­sich­tigt zu lassen.
  2. Soweit eine Beher­ber­gung im Sinne der §§ 701 ff. BGB vorliegt, haftet die Veran­stal­terin nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen (einschließ­lich gesetz­li­cher Haftungs­be­gren­zungen und Ausnahmen).
  3. Im Übrigen gilt § 18 (Haftung).
  4. Gäste haben Verlust, Zerstö­rung oder Beschä­di­gung unver­züg­lich nach Kenntnis anzuzeigen; gesetz­liche Ausnahmen bleiben unberührt.

9.6 Ruhezeiten und typische Immissionen

Festi­val­ty­pi­sche Geräusch- und Besucher­im­mis­sionen sind möglich. Bei gering­fü­gigen, typischen Störungen besteht kein Anspruch auf Minde­rung; bei erheb­li­chen Beein­träch­ti­gungen bleiben gesetz­liche Rechte unberührt.

9.7 Rauchregeln

Innen­räume der Unter­künfte sind rauch­frei; Rauchen nur in ausge­wie­senen Berei­chen.


 

10. Camping und Geländeordnung

10.1 Grundsatz / Rettungswege

Rettungs‑, Flucht- und Feuer­wehr­zu­fahrten sind jeder­zeit freizu­halten. Rettungs­wege können vor Ort insbe­son­dere durch Tape/Flatterband, Absper­rungen oder Boden­mar­kie­rungen gekenn­zeichnet sein; diese Kennzeich­nungen sind strikt zu beachten und dürfen nicht entfernt, überbaut oder blockiert werden.

10.2 Aufbauten / Verkehrssicherheit

  1. Zelte, Pavil­lons und sonstige Aufbauten müssen stand- und wetter­si­cher errichtet werden.
  2. Besucher:innen sind für Verkehrs­si­cher­heit und sichere Nutzung ihrer Aufbauten verant­wort­lich.
  3. Das Ausheben von Gräben/Kuhlen/Löchern sowie gefähr­liche Konstruk­tionen (z. B. Türme, erhöhte Platt­formen, insta­bile Gestelle) sind unter­sagt.
  4. Die Veran­stal­terin kann den Abbau bzw. die Entfer­nung unzuläs­siger oder gefähr­li­cher Aufbauten verlangen. Erfolgt dies nicht unver­züg­lich, kann die Veran­stal­terin zur Gefah­ren­ab­wehr entfernen lassen; notwen­dige Kosten können der verur­sa­chenden Person aufer­legt werden.

10.3 Feuer- und Brandverbot; Pyrotechnik

  1. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veran­stal­tungs­ge­lände unter­sagt. Das umfasst insbe­son­dere Lager­feuer, Feuer­schalen, Fackeln, Himmels­la­ternen, Wunder­kerzen sowie sonstige offene Brand­quellen.
  2. Grillen ist ebenfalls unter­sagt, unabhängig davon, ob es sich um Holzkohle‑, Gas‑, Einweg- oder sonstige Grills handelt.
  3. Pyrotech­ni­sche Gegen­stände sind unter­sagt (siehe auch § 14).

10.4 Verbot von Generatoren / Stromerzeugern

Das Mitbringen und Betreiben von Strom­ag­gre­gaten, Genera­toren oder sonstigen selbst betrie­benen Strom­erzeu­gern ist auf dem Veran­stal­tungs­ge­lände unter­sagt.

10.5 Müll, Abwasser, Sauberkeit

Müll ist zu sammeln und an den vorge­se­henen Stellen zu entsorgen. Abwasser darf nur an dafür vorge­se­henen Stellen entsorgt werden. Camping­flä­chen sind bei Abreise in ordent­li­chem Zustand zu verlassen. Sanitär­be­reiche sind zu nutzen; das Urinieren außer­halb der dafür vorge­se­henen Einrich­tungen ist unter­sagt.

10.6 Wetter, Sperrungen, Umzug, Räumung

Bei Wetter­lagen oder sonstigen Umständen, die eine Gefähr­dung erwarten lassen (z. B. Sturm, Gewitter, extreme Nässe), kann die Veran­stal­terin Anord­nungen treffen (z. B. Sperrungen, Umzug, Räumung). Sicher­heits­an­wei­sungen sind unver­züg­lich zu befolgen. Ergän­zend gelten aktuelle Aushänge/Ansagen und Hinweise vor Ort (siehe auch § 1.4).


 

11. Anreise und Parken im Umfeld

11.1 Parken im Umfeld / Zufahrtsstraße

  1. Im Inter­esse der Sicher­heit sowie zur Vermei­dung von Behin­de­rungen (insbe­son­dere für Rettungs­wege, Anwohner:innenverkehr und Einsatz­fahr­zeuge) ist das Parken entlang der Zufahrts­straße „Am Bahnhof Weinhübel“ sowie auf den das Gelände umgebenden Straßen unter­sagt, soweit dies durch Beschil­de­rung, behörd­liche Anord­nungen oder vorab oder vor Ort kommu­ni­zierte Regelungen vorge­geben ist.
  2. Besucher:innen sind verpflichtet, Anwei­sungen von Ordnungs­dienst, Polizei oder sonstigen zustän­digen Stellen zu beachten.
  3. Ein Anspruch auf bestimmte Parkmög­lich­keiten oder eine Erstat­tung wegen fehlender Parkmög­lich­keiten besteht nicht.

11.2 Abschleppen / Verantwortung

Werden Fahrzeuge verkehrs­be­hin­dernd oder verbots­widrig abgestellt, kann eine Entfernung/Abschleppung durch zustän­dige Stellen erfolgen; Kosten tragen Halter:innen bzw. die verur­sa­chende Person. Die Veran­stal­terin stellt keine organi­sierten oder bewachten Parkflä­chen bereit und übernimmt keine Verant­wor­tung für außer­halb des Veran­stal­tungs­ge­ländes abgestellte Fahrzeuge.


 

12. Programmänderungen, Absage, Verlegung und Abbruch

12.1 Programmänderungen

Änderungen im Programm­ab­lauf sowie im Line-up sind möglich. Bei Ausfall einzelner Programmpunkte/Acts besteht kein Anspruch auf Erstat­tung, sofern der Gesamt­cha­rakter der Veran­stal­tung gewahrt bleibt.

12.2 Absage vor Beginn

Muss das Festival vor Beginn abgesagt werden, werden gezahlte Entgelte für Tickets und – soweit gebucht – Zusatz­leis­tungen nach den gesetz­li­chen Regeln erstattet. Die Erstat­tung erfolgt grund­sätz­lich über den ursprüng­lich verwen­deten Zahlungsweg.

12.3 Verlegung auf einen Ersatztermin

Wird die Veran­stal­tung auf einen Ersatz­termin verlegt, behalten Tickets grund­sätz­lich ihre Gültig­keit. Kann der Ersatz­termin nicht wahrge­nommen werden oder ist die Wahrneh­mung unzumutbar, ermög­licht die Veran­stal­terin eine Erstat­tung inner­halb einer angemes­senen Frist nach Mittei­lung der Verle­gung (Frist/Details werden in der Verle­gungs­in­for­ma­tion genannt).

12.4 Abbruch oder Unterbrechung nach Beginn

  1. Wird die Veran­stal­tung nach Beginn abgebro­chen oder unter­bro­chen, werden etwaige Ansprüche nach den gesetz­li­chen Regeln und unter Berück­sich­ti­gung bereits erbrachter Leistungs­an­teile beurteilt; ein pauschaler Ausschluss von Erstat­tungen findet nicht statt.
  2. Schadens­er­satz­an­sprüche sind bei Umständen, die die Veran­stal­terin nicht zu vertreten hat (z. B. unver­meid­bare außer­ge­wöhn­liche Umstände, behörd­liche Anord­nungen), grund­sätz­lich ausge­schlossen; zwingende gesetz­liche Haftung bleibt unberührt.

12.5 Ermäßigungen / Berechtigungsnachweis

Sofern ermäßigte Tickets angeboten werden, ist die Berech­ti­gung beim Einlass nachzu­weisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann die Veran­stal­terin den Zutritt verwei­gern oder – sofern organi­sa­to­risch möglich – eine Nachzah­lung bis zum regulären Preis verlangen.

12.6 Ticketverlust

Bei Verlust/Nichtauffindbarkeit kann die Veran­stal­terin nach angemes­sener Prüfung (z. B. Bestelldaten/Identitätsabgleich) das Ticket erneut bereit­stellen.

12.7 Gesundheitshinweise (Lautstärke, Licht-/Nebeleffekte)

Bei einem Musik­fes­tival können hohe Lautstärken auftreten; geeig­neter Gehör­schutz wird empfohlen. Es können Licht- und Spezi­al­ef­fekte (z. B. Strobo­skop, Laser, Nebel/Rauch) einge­setzt werden. Personen mit entspre­chenden gesund­heit­li­chen Risiken wird empfohlen, beson­dere Vorsicht walten zu lassen.


 

13. Kapazitätsgrenzen und temporäre Einlassbeschränkungen

13.1 Sicherheits- und Kapazitätsvorgaben

Kapazi­täten einzelner Bereiche sind aus Sicherheits- und Brand­schutz­gründen begrenzt. Die Einhal­tung kann durch Personal überwacht und durch­ge­setzt werden.

13.2 Temporärer Einlassstopp in Teilbereiche

Bei erreichter Kapazität kann der Zutritt zu einzelnen Berei­chen zeitweise beschränkt werden. Ein Anspruch auf Zutritt zu einem konkreten Teilbe­reich zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

13.3 Keine Minderung bei vorübergehenden Einschränkungen

Vorüber­ge­hende Einlass­stopps berech­tigen grund­sätz­lich nicht zur Erstat­tung oder Minde­rung, sofern die Veran­stal­tung im Übrigen statt­findet und zugäng­liche Festivalbereiche/Programmpunkte in zumut­barem Umfang verfügbar bleiben.


 

14. Verbotene und gefährliche Gegenstände, Getränke und Speisen

14.1 Grundsatz

Zum Schutz aller Besucher:innen und zur Einhal­tung des Sicherheits- und Brand­schutz­kon­zepts können bestimmte Gegen­stände sowie das Mitbringen von Getränken/Speisen einge­schränkt oder unter­sagt sein. Den Anwei­sungen des Einlass- und Sicher­heits­per­so­nals ist Folge zu leisten.

14.2 Verbotene Gegenstände

Insbe­son­dere unter­sagt sind:

  • Waffen und waffen­ähn­liche Gegen­stände jeder Art, einschließ­lich Messer und gefähr­li­cher Werkzeuge,
  • pyrotech­ni­sche Gegen­stände (z. B. Feuer­werk, Böller, Bengalos), Wunder­kerzen sowie Himmels­la­ternen,
  • Glasfla­schen und Glasbe­hälter jeder Art (soweit nicht ausdrück­lich zugelassen),
  • Drohnen und sonstige unbemannte Flugge­räte,
  • Selfie-Sticks, Laser­pointer,
  • Megafone/Vuvuzelas/vergleichbare Lärmerzeuger, sofern sie den Ablauf stören können,
  • gefähr­liche Gegen­stände, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachen erheb­lich zu beschä­digen,
  • Stromaggregate/Generatoren und sonstige Strom­erzeuger (siehe ergän­zend § 10.4),
  • Sperr­müll, alte Möbel, Bauma­te­ria­lien oder sonstige Brand­lasten, soweit geeignet, Flächen zu blockieren oder Rettungs­wege zu beein­träch­tigen.

14.3 Verfassungsfeindliche Symbole / diskriminierende Inhalte

Das öffent­liche Zeigen verfas­sungs­feind­li­cher Kennzei­chen oder straf­barer Inhalte ist unter­sagt. Darüber hinaus kann die Veran­stal­terin Kleidung/Accessoires unter­sagen, die erkennbar der Einschüch­te­rung dienen oder den Schutz anderer gefährden (z. B. gezielte Hetze/Bedrohung).

14.4 Medikamente und notwendige Hilfsmittel

Medika­mente und notwen­dige Assistenz-/Hilfsmittel dürfen mitge­führt werden. Bei begrün­detem Anlass kann eine Sicht­prü­fung verlangt werden (Wahrung der Privat­sphäre; keine Pflicht zur Offen­le­gung sensi­bler Diagnosen).

14.5 Getränke und Speisen

Ob und in welchem Umfang Getränke/Speisen mitge­bracht werden dürfen, richtet sich nach Ticketshop-Informationen und Hausord­nung. Unabhängig davon gehen Verbote nach § 14.2 (z. B. Glas) vor.

14.6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Bei Verstößen kann die Veran­stal­terin die Abgabe/Entsorgung verbo­tener Gegen­stände verlangen. Bei Weige­rung kann der Einlass verwei­gert oder ein Verweis ausge­spro­chen werden.

14.7 Absperrungen und Sicherheitsbereiche

Abgesperrte Bereiche, Podeste, Bühnen- und Backstage-Zonen sowie sonstige Sicher­heits­be­reiche dürfen nicht betreten werden. Absper­rungen können insbe­son­dere durch Tape/Flatterband, Zäune, Gitter, Beschil­de­rung oder Perso­nal­hin­weise gekenn­zeichnet sein. Zuwider­hand­lungen können zum Verweis führen (siehe § 17).

14.8 Rettungs‑, Flucht- und Feuerwehrwege; Entfernung/Abschleppen

Rettungs‑, Flucht- und Feuer­wehr­wege sowie Notaus­gänge sind jeder­zeit freizu­halten. Bei Verstößen kann zur Gefah­ren­ab­wehr eine kosten­pflich­tige Räumung/Entfernung bzw. ein Abschleppen veran­lasst werden; Kosten trägt die verur­sa­chende Person.


 

15. Foto- und Videoaufnahmen, Aufnahmegeräte und Nutzungsrechte

15.1 Private Aufnahmen durch Besucher:innen

Foto- und Video­auf­nahmen für rein private Zwecke sind grund­sätz­lich zulässig, soweit dadurch

  • keine Sicherheitsbereiche/Sperrzonen betroffen sind,
  • keine Persön­lich­keits­rechte Dritter verletzt werden (z. B. gezieltes Filmen gegen den erkenn­baren Willen), und
  • der Veran­stal­tungs­ab­lauf nicht beein­träch­tigt wird.

Die Veran­stal­terin kann private Aufnahmen im Einzel­fall aus Sicherheits- oder Schutz­gründen einschränken oder unter­sagen.

15.2 Kommerzielle Aufnahmen / professionelle Ausrüstung

Profes­sio­nelle Foto-/Video-/Audioaufnahmen zu kommer­zi­ellen Zwecken (z. B. Content-Produktion, Strea­ming, Verkauf, Promo­tion) sind ohne vorhe­rige Zustim­mung der Veran­stal­terin nicht gestattet. Bei unzuläs­siger Nutzung kann die Veran­stal­terin den Zutritt verwei­gern oder einen Verweis ausspre­chen.

15.3 Tonmitschnitte / vollständige Set-Aufzeichnungen / Livestreams

Tonauf­nahmen sowie vollstän­dige oder teilweise Mitschnitte von DJ-Sets/Live-Performances (Audio oder Audio-Video), einschließ­lich Livestreams, sind auf dem Veran­stal­tungs­ge­lände unter­sagt. Ausnahmen gelten nur bei vorhe­riger ausdrück­li­cher schrift­li­cher Zustim­mung der Veran­stal­terin. Bei Verstößen kann die Veran­stal­terin Aufnahmen unter­sagen, die Löschung verlangen und Maßnahmen nach § 16/§ 17 ergreifen.

15.4 Aufnahmen durch die Veranstalterin (Dokumentation & Öffentlichkeitsarbeit)

Auf dem Festival werden durch die Veran­stal­terin oder beauf­tragte Dienstleister:innen Foto- und Video­auf­nahmen zur Dokumen­ta­tion, Bericht­erstat­tung und Öffent­lich­keits­ar­beit (inkl. Website und Social Media) erstellt.

15.5 Rechtsgrundlage und Interessenabwägung

Soweit recht­lich zulässig, erfolgt die Verar­bei­tung auf Grund­lage berech­tigter Inter­essen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Schutz­wür­dige Inter­essen der abgebil­deten Personen werden berück­sich­tigt – insbe­son­dere bei erkenn­baren Einzel­auf­nahmen.

15.6 Widerspruch / Opt-out

Besucher:innen können der Verarbeitung/Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar abgebildet sind, aus Gründen ihrer beson­deren Situa­tion wider­spre­chen (Art. 21 DSGVO). Der Wider­spruch ist in der Regel per E‑Mail an info@good2u.de möglich. Zur Bearbei­tung benötigen wir eine kurze Beschrei­bung zur Zuord­nung (z. B. Zeitpunkt/Ort, Outfit/Merkmale) und – falls vorhanden – Link/Screenshot. Bei berech­tigtem Wider­spruch entfernen wir die betrof­fene Veröf­fent­li­chung im Rahmen des Zumut­baren bzw. unter­lassen künftige Veröf­fent­li­chungen, soweit uns eine Zuord­nung möglich ist.

Bei Übersichts-/Menschenmengenaufnahmen kann eine vollstän­dige Heraus­nahme im Einzel­fall technisch oder organi­sa­to­risch nicht möglich sein.

15.7 Close-ups, Interviews und Einwilligung

Gezielte Portrait­auf­nahmen, Inter­views oder Aufnahmen, die einzelne Personen beson­ders heraus­stellen (z. B. Nahauf­nahmen), erfolgen grund­sätz­lich nur mit geson­derter Einwil­li­gung der betrof­fenen Person (z. B. schrift­lich oder in Textform).

15.8 Datenschutzinformationen

Weitere Infor­ma­tionen zur Daten­ver­ar­bei­tung (inkl. Betrof­fe­nen­rechten) ergeben sich aus der Daten­schutz­er­klä­rung.


 

16. Ordnungsdienst, Kontrollen und Anweisungen

16.1 Sicherheitskontrollen

Im Rahmen des Hausrechts können Sicher­heits­kon­trollen durch­ge­führt werden (z. B. Taschen­kon­trolle, oberfläch­li­ches Abtasten, Metall­de­tektor, Kontrolle Ticket/Wristband/Alter). Ergän­zend gelten aktuelle Hinweise und Anwei­sungen vor Ort (siehe § 1.4).

16.2 Einverständnis als Voraussetzung für den Zutritt

Kontrollen erfolgen nur mit Einver­ständnis. Wird eine Kontrolle verwei­gert, kann der Einlass verwei­gert oder ein Verweis ausge­spro­chen werden.

16.3 Anlassbezogene Kontrollen / Polizei

Bei konkreten Anhalts­punkten kann der Ordnungs­dienst weitere Kontrollen verlangen und – soweit erfor­der­lich – die Polizei hinzu­ziehen.

16.4 Wahrung der Privatsphäre

Kontrollen erfolgen mit angemes­sener Rücksicht auf die Privat­sphäre; auf Wunsch kann eine Kontrolle – soweit organi­sa­to­risch möglich – in einem separaten Bereich erfolgen.


 

17. Ausschluss von der Veranstaltung und Hausverbot

17.1 Ausschluss aus wichtigem Grund

Die Veran­stal­terin kann Personen aus wichtigem Grund den Zutritt verwei­gern oder sie vom Gelände und/oder aus gebuchten Unter­künften ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbe­son­dere vor bei:

  • Begehung oder Versuch von Straf­taten (z. B. Körper­ver­let­zung, Diebstahl, Sachbe­schä­di­gung, Drogen­handel),
  • erheb­li­chen Verstößen gegen Sicher­heits­an­wei­sungen, Absper­rungen oder Brand­schutz­re­geln,
  • Gewalt, Drohungen, erheb­li­cher Beläs­ti­gung oder übergrif­figem Verhalten,
  • wieder­holten oder schwer­wie­genden Verstößen gegen Hausordnung/Regeln,
  • Manipulation/Missbrauch von Ticket/Wristband oder Täuschung über Zutritts­be­rech­ti­gung,
  • Mitführen/Verwendung verbo­tener Gegen­stände trotz Auffor­de­rung zur Entfernung/Abgabe,
  • Verwei­ge­rung erfor­der­li­cher Sicher­heits­kon­trollen,
  • Tragen/Zeigen straf­barer oder menschen­ver­ach­tender Symbole/Parolen oder gezielter Diskriminierung/Hetze.

17.2 Maßnahmen und Ablauf

Je nach Schwere sind insbe­son­dere möglich: Verwar­nung, zeitweises Betre­tungs­verbot für Teilbe­reiche, sofor­tiger Verweis, Sperrung/Einzug Ticket/Wristband (gegen Quittung, soweit prakti­kabel). Bei Gefähr­dungs­lagen oder Straf­tat­ver­dacht kann die Polizei hinzu­ge­zogen werden.

17.3 Folgen des Ausschlusses und Erstattung

Erfolgt ein Ausschluss aus Gründen, die die betrof­fene Person zu vertreten hat, besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Erstat­tung oder Ersatz für nicht genutzte Leistungen. Zwingende gesetz­liche Ansprüche bleiben unberührt.

17.4 Hausverbot

Bei schwer­wie­genden oder wieder­holten Verstößen kann ein Hausverbot auch für zukünf­tige Veran­stal­tungen ausge­spro­chen werden. Dauer und Umfang richten sich nach Schwere und Umständen des Einzel­falls.


 

18. Haftung

18.1 Grundsatz

Die Veran­stal­terin haftet nach den gesetz­li­chen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abwei­chendes geregelt ist.

18.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfa­cher Fahrläs­sig­keit haftet die Veran­stal­terin – außer bei Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit – nur bei Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten (Kardi­nal­pflichten) und begrenzt auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden. Wesent­liche Vertrags­pflichten sind solche, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung Kund:innen regel­mäßig vertrauen dürfen.

18.3 Unbeschränkte Haftung

Unbeschränkt haftet die Veran­stal­terin bei Vorsatz und grober Fahrläs­sig­keit sowie bei Schäden aus der Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit.

18.4 Verantwortungsbereich der Besucher:innen / eigene Sachen

Für von Besucher:innen einge­brachte Gegen­stände (z. B. Zelte, Technik, Kleidung, Wertsa­chen) besteht grund­sätz­lich keine Verwah­rungs­pflicht der Veran­stal­terin. Besucher:innen sind für eine geeig­nete Siche­rung selbst verant­wort­lich. Gesetz­liche Haftungs­tat­be­stände bleiben unberührt.

18.5 Haftung bei Unterkünften

Soweit für gebuchte Unter­künfte beson­dere gesetz­liche Haftungs­re­geln gelten (z. B. §§ 701 ff. BGB), gehen diese Regelungen vor.

18.6 Fundsachen

Fundsa­chen werden während der Veran­stal­tung gesam­melt und für eine begrenzte Zeit verwahrt. Eine Abholung ist ausschließ­lich vor Ort zu den von der Veran­stal­terin bekannt­ge­ge­benen Zeiten möglich, in der Regel bis einschließ­lich Freitag nach Veran­stal­tungs­ende. Ein Versand oder eine Weiter­lei­tung (z. B. nach Berlin/Leipzig/Dresden) erfolgt nicht. Nach Ablauf des Abhol­zeit­raums werden Fundsa­chen für eine angemes­sene Frist aufbe­wahrt und anschlie­ßend verwertet (z. B. Spende/Entsorgung), soweit keine gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­pflichten entge­gen­stehen. Für Verlust oder Beschä­di­gung von Fundsa­chen haftet die Veran­stal­terin nur nach Maßgabe der gesetz­li­chen Vorschriften und der Haftungs­re­ge­lungen dieser AGB.


 

19. Schlussbestimmungen

19.1 Geltung der AGB-Version

Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestel­lung im Ticket­shop veröf­fent­lichte Fassung. Änderungen gelten nur für zukünf­tige Bestel­lungen.

19.2 Textform

Rechts­er­heb­liche Erklä­rungen können in Textform erfolgen (z. B. E‑Mail).

19.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksam­keit der übrigen Bestim­mungen unberührt. Anstelle der unwirk­samen Bestim­mung gelten die gesetz­li­chen Vorschriften.

19.4 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher:innen bleibt zwingendes Verbrau­cher­schutz­recht des Staates des gewöhn­li­chen Aufent­halts unberührt.

19.5 Gerichtsstand

Ein Gerichts­stand wird nur verein­bart, wenn Kund:innen Kaufleute, juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonder­ver­mögen sind. In diesem Fall ist – soweit zulässig – der Sitz der Veran­stal­terin Gerichts­stand.

19.6 Verbraucherstreitbeilegung

Die Veran­stal­terin ist nicht verpflichtet und grund­sätz­lich nicht bereit, an Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle teilzu­nehmen.

Terms and Conditions

English trans­la­tion (coming soon): We are currently prepa­ring an English trans­la­tion of these Terms and Condi­tions. It will be added here in the future.