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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Verantwortliche Stelle und Anwendungsbereich
1.1 Veranstalterin / Vertragspartnerin
Good2U gUG (haftungsbeschränkt)
Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz
Telefon: +49 (0) 30 92155223
E‑Mail: info@good2u.de
Amtsgericht Dresden, HRB 44439
USt-IdNr.: DE358776974
Vertretungsberechtigte Personen: Dominic Tizian Ganser, Tom Haefele
(nachfolgend „Veranstalterin“)
1.2 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für den Erwerb von Tickets für das Good2U Festival sowie – sofern gebucht – für Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft/Übernachtung, Pfand/Kaution, Zusatzoptionen) und für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände. Sie gelten auch für die von der Veranstalterin festgelegten Zeiten für Anreise, Check-in und Abreise, soweit diese im Zusammenhang mit dem Festival stehen.
1.3 Begriffsdefinitionen
- „Ticket“: Eintrittsberechtigung zur Veranstaltung.
- „Zusatzleistungen“: ergänzende Leistungen wie Unterkunft/Übernachtung, Extras, Pfand/Kaution.
- „Ticketshop“: Online-Bestellstrecke der Veranstalterin bzw. beauftragter technischer Dienstleister.
- „Veranstaltung“: Gesamtheit der Programmpunkte (Musik und Rahmenprogramm) sowie der unmittelbar hiermit verbundenen organisatorischen Maßnahmen der Veranstalterin (z. B. Einlass/Check-in, Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen, Infrastruktur).
- „Veranstaltungsgelände“: sämtliche Flächen, zu denen Zutritt nur mit Ticket/Wristband oder sonstiger Berechtigung gewährt wird. Dazu gehören insbesondere Bühnenbereiche, Wege, Aufenthaltsflächen, Sanitärbereiche, Service-/Check-in-Bereiche, Campingflächen sowie Bereiche gebuchter Unterkünfte.
- „Wristband“: Festivalbändchen als Zutrittsnachweis nach Check-in/Entwertung des Tickets.
- „Camping“: Zelten und Aufenthalt in den hierfür vorgesehenen Flächen innerhalb des Veranstaltungsgeländes. Campingflächen sind nicht separat abgegrenzt; es gibt keine separaten Zutrittskontrollen zwischen Campingflächen und anderen Festivalbereichen. Zutrittskontrolle erfolgt ausschließlich am Check-in über Ticket/Wristband.
1.4 Geländeordnung / Hinweise und Anweisungen vor Ort
Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Haus- und Sicherheitsregeln („Geländeordnung“) der Veranstalterin. Diese werden in geeigneter Weise bekannt gemacht, insbesondere über Website, Newsletter sowie durch Aushänge/Ansagen und Hinweise vor Ort. Den Anweisungen des Personals (z. B. Sicherheits-/Ordnungsdienst, Check-in, Produktion) ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Schutz anderer oder der Durchsetzung der Geländeordnung dienen.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin bietet Tickets für das Good2U Festival sowie – sofern im Ticketshop auswählbar – Zusatzleistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Ticketshop sowie der Bestellbestätigung.
2.2 Darstellung im Ticketshop
Die Darstellung von Leistungen im Ticketshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung („invitatio ad offerendum“). Preise und Verfügbarkeiten gelten nur, solange entsprechende Kontingente verfügbar sind.
2.3 Bestellung
Mit Abschluss des Bestellvorgangs geben Kund:innen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Kund:innen sind verpflichtet, im Bestellprozess korrekte Kontaktdaten (insbesondere E‑Mail-Adresse) anzugeben.
2.4 Annahme und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Veranstalterin das Angebot der Kund:innen annimmt. Die Annahme erfolgt in Textform (z. B. per E‑Mail) insbesondere durch
- Versand einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung, soweit diese nicht als bloße Eingangsbestätigung gekennzeichnet ist, und/oder
- Bereitstellung/Versand des Tickets (z. B. QR-Ticket/PDF/Wallet-Link) bzw. bei Zusatzleistungen durch entsprechende Bestätigung der Buchung.
Eine bloße Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar, wenn sie als solche bezeichnet ist.
2.5 Ticketbereitstellung / Zustellung
Tickets werden grundsätzlich digital bereitgestellt (z. B. QR-Code, PDF, Wallet-Link) oder – sofern angeboten – per Post versendet. Kund:innen sind verantwortlich, E‑Mails/Ticketbereitstellungen (inkl. Spam-Ordner) zu prüfen und bei Nichtzugang rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
2.6 Ticketvertrieb über Dienstleister
Sofern technische Abwicklung, Zahlungsabwicklung oder Ticketzustellung über Dienstleister erfolgt, handeln diese als Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. Vertragspartnerin der Kund:innen bleibt die Veranstalterin.
3. Tickettransfer und Weitergabe
3.1 Grundsatz
Tickets sind grundsätzlich für die private Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe ist im privaten Rahmen zulässig, sofern die folgenden Bedingungen eingehalten werden.
3.2 Offizieller Transfer / Umpersonalisierung
Sofern die Veranstalterin einen Transfer-/Umpersonalisierungsprozess im Ticketshop bereitstellt, ist eine Weitergabe ausschließlich über diesen Prozess zulässig. Ist kein solcher Prozess verfügbar, kann eine Weitergabe in Textform (z. B. per E‑Mail an info@good2u.de) angefragt werden.
3.3 Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs
Der gewerbliche Weiterverkauf ist untersagt. Als gewerblich gilt insbesondere, wenn Tickets planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht, in größerer Anzahl oder wiederholt veräußert werden.
3.4 Preisdeckel
Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem im Ticketshop bezahlten Originalpreis weitergegeben werden, zuzüglich nachweisbarer, tatsächlich angefallener Gebühren (z. B. System-/Vorverkaufsgebühr, Zahlungsabwicklungsgebühr, Versandkosten).
3.5 Unzulässige Vertriebskanäle / nicht autorisierte Plattformen
Das öffentliche Anbieten oder Veräußern über nicht autorisierte Ticketbörsen, Auktionsplattformen oder Marktplätze kann untersagt sein, wenn dadurch berechtigte Interessen der Veranstalterin beeinträchtigt werden (z. B. Betrugsprävention, Preiswucher, Jugendschutz-/Einlasskontrolle, Sicherheits- und Kapazitätskonzept).
3.6 Folgen von Verstößen
Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Ziffer 3 ist die Veranstalterin – unter Berücksichtigung des Einzelfalls – berechtigt,
- einen Transfer/eine Umpersonalisierung zu verlangen bzw. eine nachträgliche Legitimation zu fordern,
- Tickets zu sperren oder den Zutritt zu verweigern, wenn der Verstoß erheblich ist (insbesondere gewerblicher Weiterverkauf, Preisüberschreitung, betrugsnahe Konstellationen),
- weitergehende Ansprüche geltend zu machen (z. B. Schadensersatz).
3.7 Informationspflicht bei Weitergabe
Wer ein Ticket weitergibt, hat die empfangende Person auf wesentliche Nutzungsbedingungen hinzuweisen (insbesondere Einlassregeln, Wristband-Regeln, Mindestalter, Hausordnung).
3.8 Personalisierung und Daten
Soweit für Tickettransfer oder Personalisierung personenbezogene Daten der neuen teilnehmenden Person erforderlich sind, erfolgen Verarbeitung und Information nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
3.9 Transfer nach Check-in/Entwertung
Nach Ausgabe/Anlegen des Wristbands bzw. nach Entwertung des Tickets am Check-in ist ein Tickettransfer bzw. eine Umpersonalisierung ausgeschlossen, da das Ticket ab diesem Zeitpunkt als eingelöst gilt.
4. Ticketlimit und missbräuchliche Bestellungen
4.1 Ticketlimit pro kaufender Person
Die Veranstalterin kann ein Ticketlimit pro kaufender Person festlegen. Das jeweils geltende Limit wird im Ticketshop angezeigt und gilt unabhängig von der Anzahl der Bestellvorgänge.
4.2 Unzulässige Umgehung
Eine Umgehung des Ticketlimits ist unzulässig, insbesondere durch:
- Nutzung mehrerer Identitäten/E‑Mail-Adressen,
- automatisierte Bestellungen (Bots/Skripte),
- systematische Bestellungen über Dritte zur Kontingentbündelung („Strohkäufe“),
- sonstige missbräuchliche Vorgehensweisen.
4.3 Rechtsfolgen bei Verstößen (gestuft)
Bei einem Verstoß gegen Ziff. 4.1 oder 4.2 ist die Veranstalterin berechtigt,
- Bestellungen ganz oder teilweise zu stornieren; vorrangig werden Tickets storniert, die das Ticketlimit überschreiten,
- Tickets bis zur Klärung vorübergehend zu sperren,
- bei erheblichen oder wiederholten Verstößen Tickets dauerhaft zu sperren und den Zutritt zu verweigern.
Im Fall einer Stornierung werden Zahlungen für die stornierten Tickets über denselben Zahlungsweg erstattet; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.4 Weitergehende Ansprüche
Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5. Einlass, Wristband und Zutrittsregeln
5.1 Einlassvoraussetzungen
Der Zutritt setzt voraus, dass Besucher:innen
- ein gültiges Ticket (digital/QR) vorweisen,
- ein amtliches Ausweisdokument zur Alters- und Identitätsprüfung (sofern erforderlich) vorlegen, und
- die geltenden Sicherheits- und Hausregeln einhalten.
5.2 Check-in, Unterkunft, Schlüssel und Kaution (sofern gebucht)
Sofern eine Unterkunft Bestandteil der Buchung ist, werden Wristband und ggf. Unterkunftsschlüssel am Check-in ausgegeben. Für Unterkünfte kann eine Kaution von 100 € erhoben werden, die – sofern angekündigt – in bar zu hinterlegen ist und bei ordnungsgemäßer Rückgabe gemäß Check-out-Regeln erstattet wird (unter Berücksichtigung berechtigter Gegenforderungen, z. B. bei Schäden).
5.3 Wristband (Festivalbändchen)
- Das Ticket wird beim Check-in durch ein Wristband ersetzt.
- Nur ein ordnungsgemäß verschlossenes und unversehrtes Wristband berechtigt während der Festivalzeiten zum Zutritt.
- Wristbands sind nicht übertragbar.
- Bei Verlust/Entfernung besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz; die Veranstalterin kann Ersatz gegen angemessene Gebühr oder nach erneuter Legitimation ermöglichen (Missbrauchsprävention).
5.4 Manipulation und Missbrauch
Manipulationen (z. B. Öffnen/Überkleben/Weitergabe), das Vortäuschen einer Berechtigung oder sonstiger Missbrauch können zu Zutrittsverweigerung, Verweis vom Gelände und Sperrung des Tickets/Wristbands führen. Straf- und zivilrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
5.5 Hausrecht, Zutrittsverweigerung und Verweis
Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus und kann den Einlass verweigern oder Personen vom Veranstaltungsgelände verweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Mitführen verbotener/gefährlicher Gegenstände,
- erheblicher Beeinträchtigung anderer (z. B. aggressive, übergriffige, bedrohende oder belästigende Handlungen),
- Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder Absperrungen (z. B. durch Tape/Flatterband oder sonstige Kennzeichnungen),
- erkennbar starker Alkohol- oder Drogenbeeinflussung mit Gefährdungspotential,
- dem Verwenden oder öffentlichen Zeigen menschenverachtender, rassistischer, antisemitischer, faschistischer oder verfassungsfeindlicher Symbole/Parolen sowie gezielter Belästigung/Diskriminierung,
- unzulässiger kommerzieller Nutzung (z. B. Promotion ohne Genehmigung) oder unzulässiger politischer Propaganda/Hetze,
- fehlendem Alters-/Identitätsnachweis, sofern erforderlich,
- Verweigerung notwendiger Sicherheitskontrollen (siehe § 16).
Ergänzend gelten die Regelungen der Geländeordnung nach § 1.4 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Den Anweisungen des Personals (z. B. Sicherheits-/Ordnungsdienst, Check-in, Produktionsleitung) ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Schutz anderer oder der Durchsetzung der Geländeordnung dienen.
5.6 Mindestalter
Der Zutritt ist ausschließlich Personen gestattet, die am Tag des Veranstaltungsbeginns das 21. Lebensjahr vollendet haben („21+“). Die Veranstalterin ist berechtigt, zur Alters- und Identitätsprüfung ein amtliches Ausweisdokument zu verlangen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder ist die Person jünger als 21 Jahre, kann der Einlass verweigert werden; in diesem Fall gilt § 5.7 entsprechend (zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt).
5.7 Erstattung bei Einlassverweigerung / Verweis
- Wird der Einlass aus Gründen verweigert oder erfolgt ein Verweis, die von der betroffenen Person zu vertreten sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Die Veranstalterin hat das Vertretenmüssen nachzuweisen.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; bei Fällen, die die Veranstalterin zu vertreten hat, richtet sich die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Regeln.
6. Preise, Gebühren, Pfand/Kaution und Zahlung
6.1 Preise und Steuern
Alle im Ticketshop angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.2 Service-/Systemgebühr
Sofern eine Service-/System-/Produktgebühr erhoben wird, wird diese im Ticketshop und spätestens im Checkout transparent ausgewiesen.
6.3 Müllpfand und Kaution
- Müllpfand: Zusätzlich kann ein rückerstattbarer Pfandbetrag (derzeit 10 €) erhoben werden, der beim Check-in in bar zu hinterlegen ist. Erstattung bei ordnungsgemäßer Rückgabe gemäß vor Ort bekanntgegebenen Bedingungen (z. B. Rückgabe eines vollen Müllsacks).
- Unterkunftskaution: Sofern eine Unterkunft gebucht wurde, kann zusätzlich eine rückerstattbare Kaution (derzeit 100 €) in bar verlangt werden. Erstattung bei ordnungsgemäßer Rückgabe von Schlüssel/Unterkunft; berechtigte Gegenforderungen (z. B. Schäden) können verrechnet werden.
- Zeiten/Orte für Rückgabe und Erstattung werden vor Ort bekanntgegeben (z. B. Aushang am Check-in/Check-out).
6.4 Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt mit den im Ticketshop angebotenen Zahlungsmethoden.
6.5 Fälligkeit, Zahlungsfehler, Rückbelastung
- Sofern nicht anders angegeben, ist der Kaufpreis sofort fällig.
- Bei fehlgeschlagener Zahlung besteht kein Anspruch auf Ticketbereitstellung.
- Bei Rückbelastung/Chargeback kann die Veranstalterin Tickets bis zur Klärung sperren oder stornieren.
6.6 Erstattungsweg
Erstattungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig.
7. Rücktritt, Widerruf, Umbuchung/Transfer und Nichtanreise
7.1 Kein Widerrufsrecht bei Tickets
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt insbesondere für Festival-Tickets sowie – soweit termingebunden – für gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft/Übernachtung, festivalbezogene Zusatzoptionen). Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach Maßgabe von § 12 (Absage/Verlegung/Abbruch) sowie sonstige gesetzliche Ansprüche.
7.2 Keine ordentliche Stornierung / Kulanz
Ein Anspruch auf ordentliche Stornierung/Rückgabe besteht grundsätzlich nicht. Die Veranstalterin kann freiwillige Kulanzlösungen anbieten (z. B. Transfer/Umpersonalisierung); ein Anspruch hierauf besteht nicht.
7.3 Umbuchung/Transfergebühr
Bei einer Umbuchung bzw. einem Tickettransfer kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Transfer erhoben werden, sofern der Transfer über die vorgesehenen Wege erfolgt.
7.4 Nichtanreise / vorzeitige Abreise (Unterkunft)
Sofern eine Unterkunft/Übernachtung gebucht wurde und diese nicht oder nur teilweise genutzt wird, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen. Die Veranstalterin rechnet ersparte Aufwendungen bzw. anderweitige Verwendung an, wobei die ersparten Aufwendungen konkret beziffert und nachgewiesen werden; Kund:innen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.5 Abgrenzung zu Absage/Verlegung/Abbruch
Regelungen zu Programmänderungen, Absage, Verlegung oder Abbruch sind in § 12 geregelt.
8. Unterkunft: Leistungszeitraum, Check-in und Check-out (nur wenn gebucht)
8.1 Geltungsbereich
Die folgenden Bestimmungen gelten nur, wenn im Ticketshop eine Unterkunft/Übernachtungsoption gebucht wurde.
8.2 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ergibt sich aus Buchungsbestätigung und Produktbeschreibung. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Unterkunft den Zeitraum Freitag bis Dienstag (vier Übernachtungen).
8.3 Check-in
Sofern nicht anders angegeben, kann die Unterkunft am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden.
8.4 Check-out
Sofern nicht anders angegeben, ist die Unterkunft spätestens am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen.
8.5 Verspäteter Check-out / Nicht-Rückgabe
Bei verspätetem Check-out oder Nicht-Rückgabe von Schlüsseln/ausgegebenen Gegenständen kann die Veranstalterin eine angemessene Aufwandspauschale verlangen bzw. berechtigte Gegenforderungen mit der Kaution verrechnen.
9. Unterkunft: Nutzungsbedingungen und Hausregeln (sofern gebucht)
9.1 Hausordnung und Anweisungen
- Es gelten Hausordnung sowie ggf. ergänzende Regeln (z. B. Parkordnung, Brandschutz-/Sicherheitsregeln).
- Die Hausordnung wird vorab online zugänglich gemacht und zusätzlich vor Ort einsehbar gehalten.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, soweit diese Sicherheit, Schutz anderer oder Durchsetzung der Hausordnung dienen.
9.2 Nutzung der Unterkunft
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Untervermietung, Überbelegung, erhebliche Störung des Hausfriedens oder zweckwidrige Nutzung sind untersagt.
- Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
9.3 Kündigung/Verweis bei schwerwiegenden Verstößen
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Veranstalterin die Unterkunftsnutzung fristlos kündigen und/oder einen Verweis aussprechen.
9.4 Inventar, Sorgfaltspflichten und Schäden
- Unterkunft und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
- Gäste haften für schuldhaft verursachte Schäden; normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Gäste haften auch für schuldhaft verursachte Schäden durch Personen, denen sie Zugang verschaffen.
9.5 Haftung für eingebrachte Sachen (Gepäck/Wertsachen)
- Gäste sind verpflichtet, persönliche Gegenstände – insbesondere Wertsachen – angemessen zu sichern und möglichst nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
- Soweit eine Beherbergung im Sinne der §§ 701 ff. BGB vorliegt, haftet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich gesetzlicher Haftungsbegrenzungen und Ausnahmen).
- Im Übrigen gilt § 18 (Haftung).
- Gäste haben Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
9.6 Ruhezeiten und typische Immissionen
Festivaltypische Geräusch- und Besucherimmissionen sind möglich. Bei geringfügigen, typischen Störungen besteht kein Anspruch auf Minderung; bei erheblichen Beeinträchtigungen bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
9.7 Rauchregeln
Innenräume der Unterkünfte sind rauchfrei; Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen.
10. Camping und Geländeordnung
10.1 Grundsatz / Rettungswege
Rettungs‑, Flucht- und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten. Rettungswege können vor Ort insbesondere durch Tape/Flatterband, Absperrungen oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet sein; diese Kennzeichnungen sind strikt zu beachten und dürfen nicht entfernt, überbaut oder blockiert werden.
10.2 Aufbauten / Verkehrssicherheit
- Zelte, Pavillons und sonstige Aufbauten müssen stand- und wettersicher errichtet werden.
- Besucher:innen sind für Verkehrssicherheit und sichere Nutzung ihrer Aufbauten verantwortlich.
- Das Ausheben von Gräben/Kuhlen/Löchern sowie gefährliche Konstruktionen (z. B. Türme, erhöhte Plattformen, instabile Gestelle) sind untersagt.
- Die Veranstalterin kann den Abbau bzw. die Entfernung unzulässiger oder gefährlicher Aufbauten verlangen. Erfolgt dies nicht unverzüglich, kann die Veranstalterin zur Gefahrenabwehr entfernen lassen; notwendige Kosten können der verursachenden Person auferlegt werden.
10.3 Feuer- und Brandverbot; Pyrotechnik
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Das umfasst insbesondere Lagerfeuer, Feuerschalen, Fackeln, Himmelslaternen, Wunderkerzen sowie sonstige offene Brandquellen.
- Grillen ist ebenfalls untersagt, unabhängig davon, ob es sich um Holzkohle‑, Gas‑, Einweg- oder sonstige Grills handelt.
- Pyrotechnische Gegenstände sind untersagt (siehe auch § 14).
10.4 Verbot von Generatoren / Stromerzeugern
Das Mitbringen und Betreiben von Stromaggregaten, Generatoren oder sonstigen selbst betriebenen Stromerzeugern ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.
10.5 Müll, Abwasser, Sauberkeit
Müll ist zu sammeln und an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Abwasser darf nur an dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Campingflächen sind bei Abreise in ordentlichem Zustand zu verlassen. Sanitärbereiche sind zu nutzen; das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist untersagt.
10.6 Wetter, Sperrungen, Umzug, Räumung
Bei Wetterlagen oder sonstigen Umständen, die eine Gefährdung erwarten lassen (z. B. Sturm, Gewitter, extreme Nässe), kann die Veranstalterin Anordnungen treffen (z. B. Sperrungen, Umzug, Räumung). Sicherheitsanweisungen sind unverzüglich zu befolgen. Ergänzend gelten aktuelle Aushänge/Ansagen und Hinweise vor Ort (siehe auch § 1.4).
11. Anreise und Parken im Umfeld
11.1 Parken im Umfeld / Zufahrtsstraße
- Im Interesse der Sicherheit sowie zur Vermeidung von Behinderungen (insbesondere für Rettungswege, Anwohner:innenverkehr und Einsatzfahrzeuge) ist das Parken entlang der Zufahrtsstraße „Am Bahnhof Weinhübel“ sowie auf den das Gelände umgebenden Straßen untersagt, soweit dies durch Beschilderung, behördliche Anordnungen oder vorab oder vor Ort kommunizierte Regelungen vorgegeben ist.
- Besucher:innen sind verpflichtet, Anweisungen von Ordnungsdienst, Polizei oder sonstigen zuständigen Stellen zu beachten.
- Ein Anspruch auf bestimmte Parkmöglichkeiten oder eine Erstattung wegen fehlender Parkmöglichkeiten besteht nicht.
11.2 Abschleppen / Verantwortung
Werden Fahrzeuge verkehrsbehindernd oder verbotswidrig abgestellt, kann eine Entfernung/Abschleppung durch zuständige Stellen erfolgen; Kosten tragen Halter:innen bzw. die verursachende Person. Die Veranstalterin stellt keine organisierten oder bewachten Parkflächen bereit und übernimmt keine Verantwortung für außerhalb des Veranstaltungsgeländes abgestellte Fahrzeuge.
12. Programmänderungen, Absage, Verlegung und Abbruch
12.1 Programmänderungen
Änderungen im Programmablauf sowie im Line-up sind möglich. Bei Ausfall einzelner Programmpunkte/Acts besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
12.2 Absage vor Beginn
Muss das Festival vor Beginn abgesagt werden, werden gezahlte Entgelte für Tickets und – soweit gebucht – Zusatzleistungen nach den gesetzlichen Regeln erstattet. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg.
12.3 Verlegung auf einen Ersatztermin
Wird die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt, behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden oder ist die Wahrnehmung unzumutbar, ermöglicht die Veranstalterin eine Erstattung innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung der Verlegung (Frist/Details werden in der Verlegungsinformation genannt).
12.4 Abbruch oder Unterbrechung nach Beginn
- Wird die Veranstaltung nach Beginn abgebrochen oder unterbrochen, werden etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln und unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungsanteile beurteilt; ein pauschaler Ausschluss von Erstattungen findet nicht statt.
- Schadensersatzansprüche sind bei Umständen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, behördliche Anordnungen), grundsätzlich ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
12.5 Ermäßigungen / Berechtigungsnachweis
Sofern ermäßigte Tickets angeboten werden, ist die Berechtigung beim Einlass nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann die Veranstalterin den Zutritt verweigern oder – sofern organisatorisch möglich – eine Nachzahlung bis zum regulären Preis verlangen.
12.6 Ticketverlust
Bei Verlust/Nichtauffindbarkeit kann die Veranstalterin nach angemessener Prüfung (z. B. Bestelldaten/Identitätsabgleich) das Ticket erneut bereitstellen.
12.7 Gesundheitshinweise (Lautstärke, Licht-/Nebeleffekte)
Bei einem Musikfestival können hohe Lautstärken auftreten; geeigneter Gehörschutz wird empfohlen. Es können Licht- und Spezialeffekte (z. B. Stroboskop, Laser, Nebel/Rauch) eingesetzt werden. Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen.
13. Kapazitätsgrenzen und temporäre Einlassbeschränkungen
13.1 Sicherheits- und Kapazitätsvorgaben
Kapazitäten einzelner Bereiche sind aus Sicherheits- und Brandschutzgründen begrenzt. Die Einhaltung kann durch Personal überwacht und durchgesetzt werden.
13.2 Temporärer Einlassstopp in Teilbereiche
Bei erreichter Kapazität kann der Zutritt zu einzelnen Bereichen zeitweise beschränkt werden. Ein Anspruch auf Zutritt zu einem konkreten Teilbereich zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
13.3 Keine Minderung bei vorübergehenden Einschränkungen
Vorübergehende Einlassstopps berechtigen grundsätzlich nicht zur Erstattung oder Minderung, sofern die Veranstaltung im Übrigen stattfindet und zugängliche Festivalbereiche/Programmpunkte in zumutbarem Umfang verfügbar bleiben.
14. Verbotene und gefährliche Gegenstände, Getränke und Speisen
14.1 Grundsatz
Zum Schutz aller Besucher:innen und zur Einhaltung des Sicherheits- und Brandschutzkonzepts können bestimmte Gegenstände sowie das Mitbringen von Getränken/Speisen eingeschränkt oder untersagt sein. Den Anweisungen des Einlass- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
14.2 Verbotene Gegenstände
Insbesondere untersagt sind:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände jeder Art, einschließlich Messer und gefährlicher Werkzeuge,
- pyrotechnische Gegenstände (z. B. Feuerwerk, Böller, Bengalos), Wunderkerzen sowie Himmelslaternen,
- Glasflaschen und Glasbehälter jeder Art (soweit nicht ausdrücklich zugelassen),
- Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte,
- Selfie-Sticks, Laserpointer,
- Megafone/Vuvuzelas/vergleichbare Lärmerzeuger, sofern sie den Ablauf stören können,
- gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachen erheblich zu beschädigen,
- Stromaggregate/Generatoren und sonstige Stromerzeuger (siehe ergänzend § 10.4),
- Sperrmüll, alte Möbel, Baumaterialien oder sonstige Brandlasten, soweit geeignet, Flächen zu blockieren oder Rettungswege zu beeinträchtigen.
14.3 Verfassungsfeindliche Symbole / diskriminierende Inhalte
Das öffentliche Zeigen verfassungsfeindlicher Kennzeichen oder strafbarer Inhalte ist untersagt. Darüber hinaus kann die Veranstalterin Kleidung/Accessoires untersagen, die erkennbar der Einschüchterung dienen oder den Schutz anderer gefährden (z. B. gezielte Hetze/Bedrohung).
14.4 Medikamente und notwendige Hilfsmittel
Medikamente und notwendige Assistenz-/Hilfsmittel dürfen mitgeführt werden. Bei begründetem Anlass kann eine Sichtprüfung verlangt werden (Wahrung der Privatsphäre; keine Pflicht zur Offenlegung sensibler Diagnosen).
14.5 Getränke und Speisen
Ob und in welchem Umfang Getränke/Speisen mitgebracht werden dürfen, richtet sich nach Ticketshop-Informationen und Hausordnung. Unabhängig davon gehen Verbote nach § 14.2 (z. B. Glas) vor.
14.6 Rechtsfolgen bei Verstößen
Bei Verstößen kann die Veranstalterin die Abgabe/Entsorgung verbotener Gegenstände verlangen. Bei Weigerung kann der Einlass verweigert oder ein Verweis ausgesprochen werden.
14.7 Absperrungen und Sicherheitsbereiche
Abgesperrte Bereiche, Podeste, Bühnen- und Backstage-Zonen sowie sonstige Sicherheitsbereiche dürfen nicht betreten werden. Absperrungen können insbesondere durch Tape/Flatterband, Zäune, Gitter, Beschilderung oder Personalhinweise gekennzeichnet sein. Zuwiderhandlungen können zum Verweis führen (siehe § 17).
14.8 Rettungs‑, Flucht- und Feuerwehrwege; Entfernung/Abschleppen
Rettungs‑, Flucht- und Feuerwehrwege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Bei Verstößen kann zur Gefahrenabwehr eine kostenpflichtige Räumung/Entfernung bzw. ein Abschleppen veranlasst werden; Kosten trägt die verursachende Person.
15. Foto- und Videoaufnahmen, Aufnahmegeräte und Nutzungsrechte
15.1 Private Aufnahmen durch Besucher:innen
Foto- und Videoaufnahmen für rein private Zwecke sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch
- keine Sicherheitsbereiche/Sperrzonen betroffen sind,
- keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden (z. B. gezieltes Filmen gegen den erkennbaren Willen), und
- der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt wird.
Die Veranstalterin kann private Aufnahmen im Einzelfall aus Sicherheits- oder Schutzgründen einschränken oder untersagen.
15.2 Kommerzielle Aufnahmen / professionelle Ausrüstung
Professionelle Foto-/Video-/Audioaufnahmen zu kommerziellen Zwecken (z. B. Content-Produktion, Streaming, Verkauf, Promotion) sind ohne vorherige Zustimmung der Veranstalterin nicht gestattet. Bei unzulässiger Nutzung kann die Veranstalterin den Zutritt verweigern oder einen Verweis aussprechen.
15.3 Tonmitschnitte / vollständige Set-Aufzeichnungen / Livestreams
Tonaufnahmen sowie vollständige oder teilweise Mitschnitte von DJ-Sets/Live-Performances (Audio oder Audio-Video), einschließlich Livestreams, sind auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Ausnahmen gelten nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin. Bei Verstößen kann die Veranstalterin Aufnahmen untersagen, die Löschung verlangen und Maßnahmen nach § 16/§ 17 ergreifen.
15.4 Aufnahmen durch die Veranstalterin (Dokumentation & Öffentlichkeitsarbeit)
Auf dem Festival werden durch die Veranstalterin oder beauftragte Dienstleister:innen Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Website und Social Media) erstellt.
15.5 Rechtsgrundlage und Interessenabwägung
Soweit rechtlich zulässig, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Schutzwürdige Interessen der abgebildeten Personen werden berücksichtigt – insbesondere bei erkennbaren Einzelaufnahmen.
15.6 Widerspruch / Opt-out
Besucher:innen können der Verarbeitung/Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar abgebildet sind, aus Gründen ihrer besonderen Situation widersprechen (Art. 21 DSGVO). Der Widerspruch ist in der Regel per E‑Mail an info@good2u.de möglich. Zur Bearbeitung benötigen wir eine kurze Beschreibung zur Zuordnung (z. B. Zeitpunkt/Ort, Outfit/Merkmale) und – falls vorhanden – Link/Screenshot. Bei berechtigtem Widerspruch entfernen wir die betroffene Veröffentlichung im Rahmen des Zumutbaren bzw. unterlassen künftige Veröffentlichungen, soweit uns eine Zuordnung möglich ist.
Bei Übersichts-/Menschenmengenaufnahmen kann eine vollständige Herausnahme im Einzelfall technisch oder organisatorisch nicht möglich sein.
15.7 Close-ups, Interviews und Einwilligung
Gezielte Portraitaufnahmen, Interviews oder Aufnahmen, die einzelne Personen besonders herausstellen (z. B. Nahaufnahmen), erfolgen grundsätzlich nur mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person (z. B. schriftlich oder in Textform).
15.8 Datenschutzinformationen
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung (inkl. Betroffenenrechten) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16. Ordnungsdienst, Kontrollen und Anweisungen
16.1 Sicherheitskontrollen
Im Rahmen des Hausrechts können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden (z. B. Taschenkontrolle, oberflächliches Abtasten, Metalldetektor, Kontrolle Ticket/Wristband/Alter). Ergänzend gelten aktuelle Hinweise und Anweisungen vor Ort (siehe § 1.4).
16.2 Einverständnis als Voraussetzung für den Zutritt
Kontrollen erfolgen nur mit Einverständnis. Wird eine Kontrolle verweigert, kann der Einlass verweigert oder ein Verweis ausgesprochen werden.
16.3 Anlassbezogene Kontrollen / Polizei
Bei konkreten Anhaltspunkten kann der Ordnungsdienst weitere Kontrollen verlangen und – soweit erforderlich – die Polizei hinzuziehen.
16.4 Wahrung der Privatsphäre
Kontrollen erfolgen mit angemessener Rücksicht auf die Privatsphäre; auf Wunsch kann eine Kontrolle – soweit organisatorisch möglich – in einem separaten Bereich erfolgen.
17. Ausschluss von der Veranstaltung und Hausverbot
17.1 Ausschluss aus wichtigem Grund
Die Veranstalterin kann Personen aus wichtigem Grund den Zutritt verweigern oder sie vom Gelände und/oder aus gebuchten Unterkünften ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Begehung oder Versuch von Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenhandel),
- erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, Absperrungen oder Brandschutzregeln,
- Gewalt, Drohungen, erheblicher Belästigung oder übergriffigem Verhalten,
- wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Hausordnung/Regeln,
- Manipulation/Missbrauch von Ticket/Wristband oder Täuschung über Zutrittsberechtigung,
- Mitführen/Verwendung verbotener Gegenstände trotz Aufforderung zur Entfernung/Abgabe,
- Verweigerung erforderlicher Sicherheitskontrollen,
- Tragen/Zeigen strafbarer oder menschenverachtender Symbole/Parolen oder gezielter Diskriminierung/Hetze.
17.2 Maßnahmen und Ablauf
Je nach Schwere sind insbesondere möglich: Verwarnung, zeitweises Betretungsverbot für Teilbereiche, sofortiger Verweis, Sperrung/Einzug Ticket/Wristband (gegen Quittung, soweit praktikabel). Bei Gefährdungslagen oder Straftatverdacht kann die Polizei hinzugezogen werden.
17.3 Folgen des Ausschlusses und Erstattung
Erfolgt ein Ausschluss aus Gründen, die die betroffene Person zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz für nicht genutzte Leistungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17.4 Hausverbot
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Dauer und Umfang richten sich nach Schwere und Umständen des Einzelfalls.
18. Haftung
18.1 Grundsatz
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
18.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen.
18.3 Unbeschränkte Haftung
Unbeschränkt haftet die Veranstalterin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.4 Verantwortungsbereich der Besucher:innen / eigene Sachen
Für von Besucher:innen eingebrachte Gegenstände (z. B. Zelte, Technik, Kleidung, Wertsachen) besteht grundsätzlich keine Verwahrungspflicht der Veranstalterin. Besucher:innen sind für eine geeignete Sicherung selbst verantwortlich. Gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
18.5 Haftung bei Unterkünften
Soweit für gebuchte Unterkünfte besondere gesetzliche Haftungsregeln gelten (z. B. §§ 701 ff. BGB), gehen diese Regelungen vor.
18.6 Fundsachen
Fundsachen werden während der Veranstaltung gesammelt und für eine begrenzte Zeit verwahrt. Eine Abholung ist ausschließlich vor Ort zu den von der Veranstalterin bekanntgegebenen Zeiten möglich, in der Regel bis einschließlich Freitag nach Veranstaltungsende. Ein Versand oder eine Weiterleitung (z. B. nach Berlin/Leipzig/Dresden) erfolgt nicht. Nach Ablauf des Abholzeitraums werden Fundsachen für eine angemessene Frist aufbewahrt und anschließend verwertet (z. B. Spende/Entsorgung), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Verlust oder Beschädigung von Fundsachen haftet die Veranstalterin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Geltung der AGB-Version
Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop veröffentlichte Fassung. Änderungen gelten nur für zukünftige Bestellungen.
19.2 Textform
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen (z. B. E‑Mail).
19.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19.4 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher:innen bleibt zwingendes Verbraucherschutzrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
19.5 Gerichtsstand
Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, wenn Kund:innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. In diesem Fall ist – soweit zulässig – der Sitz der Veranstalterin Gerichtsstand.
19.6 Verbraucherstreitbeilegung
Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Terms and Conditions
English translation (coming soon): We are currently preparing an English translation of these Terms and Conditions. It will be added here in the future.